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Was bedeutet Maßregelvollzug?
Maßregelvollzug bedeutet die gerichtlich angeordnete Unterbringung von psychisch kranken bzw. suchtkranken Straftätern in psychiatrischen Einrichtungen.
Eine Unterbringung kommt in Betracht, wenn ein Straftäter bei Begehung der Tat aufgrund seiner psychischen Erkrankung gar nicht oder nur eingeschränkt das Unrecht seiner Tat einsehen bzw. nicht nach dieser Einsicht handeln konnte (Schuldunfähigkeit bzw. verminderte Schuldfähigkeit) oder wenn er die Tat aufgrund seiner Suchterkrankung beging. Daneben muss aufgrund der Erkrankung die Gefahr weiterer Straftaten gegeben sein. Betroffen davon sind im wesentlichen Patienten mit Psychosen, geistigen Behinderungen und Persönlichkeitsstörungen.
Der Maßregelvollzug ist Aufgabe des Landes Nordrhein-Westfalen und wird durch den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland als untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde in den Rheinischen Kliniken Langenfeld durchgeführt.
Neben der Sicherung der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten sollen die „Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt ... den untergebrachten Patienten durch Behandlung und Betreuung befähigen, ein in die Gemeinschaft eingegliedertes Leben zu führen ... Unter größtmöglicher Annäherung an allgemeine Lebensbedingungen sollen sie Mitarbeit und Verantwortungsbewusstsein des Patienten wecken und fördern." (§ 1 Abs. 1 des Maßregelvollzugsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen)
Die Rheinischen Kliniken Langenfeld verfügen über 118 spezialisierte Behandlungsplätze. Die hier gerichtlich untergebrachten männlichen Patienten bleiben im Durchschnitt etwa fünf Jahre in der Klinik.
Die Behandlung der forensischen Patienten orientiert sich am neuesten wissenschaftlichen Standard und an aktuellen therapeutischen Erkenntnissen. Sie beinhaltet u.a. spezielle gruppentherapeutische Angebote für Sexualstraftäter, Patienten mit Suchtproblemen und Selbstwertstörungen.
Ein wichtiges Element dabei ist die Herstellung einer therapeutischen Beziehung zum Patienten. Zu diesem Zweck hat jeder Patient eine pflegerische Bezugsperson, die ihn im alltäglichen Verhalten beobachtet und unterstützt.
Für Therapie und Betreuung der Patienten stehen Mitarbeiter/innen der verschiedenen Berufsgruppen eines psychiatrischen Krankenhauses Tag und Nacht bereit. Dazu gehören Ärzte, Psychologen, Ergo- und Sport-Therapeuten, Sozialarbeiter und Pflegekräfte. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt immer deutlich über der Anzahl der
Patienten. Alle eingewiesenen Patienten werden geschlossen untergebracht. Erst wenn deutliche Behandlungsfortschritte zu verzeichnen sind und eine Gefährdung der Öffentlichkeit auszuschließen ist, erhält ein Patient „Lockerungen" im Vollzug, z.B. stundenweisen Ausgang in Begleitung eines Pflegers, später AlleinAusgang oder Beurlaubungen.
Die Stationen der forensischen Abteilung sind speziell gesichert, insbesondere die Fenster und Eingangstüren.
Das Personal verfügt außerdem über ein kleines Alarmgerät, das im Notfall jederzeit mindestens acht weitere Mitarbeiter sofort an den Einsatzort beordern kann.
Um den Patienten die gesetzlich vorgeschriebene Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen, gibt es Angebote wie Arbeitstraining und schulische Förderung (z.B. zur Erlangung des Hauptschul-Abschlusses). Teilnehmende Patienten erhalten – je nach Behandlungsstand – auch die Möglichkeit, Einkäufe und Besorgungen in der Stadt zu machen und das Wochenende mit ihren Angehörigen und Bezugspersonen zu verbringen.
Über die Entlassung aus dem Maßregelvollzug entscheiden die Gerichte. Sie erfolgt ausschließlich zur Bewährung und wird erst dann veranlasst, wenn keine weitere Gefahr von dem Patienten ausgeht. Die Patienten werden in den meisten Fällen in ein System psychiatrischer Versorgung (z.B. betreutes Wohnen, Wohnheime) entlassen. Darüber hinaus erhalten sie eine forensische Nachbetreuung, deren Dauer vom einzelnen Patienten abhängt. Ein Bewährungshelfer kontrolliert die Einhaltung der vom Gericht beschlossenen Auflagen, beispielsweise die Weiterführung der sychiatrischen Behandlung des Patienten.
Ansprechpartner
Für Auskünfte und Fragen stehen zur Verfügung:
Chefärztin Forensik I
Frau Muysers
(Fachärztin f. Psychiatrie und Psychotherapie)
Tel: +49 (0) 2173 - 102 0
Chefarzt Forensik II
Herr Dr. Luhn
(Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie)
Tel: +49 (0) 2173 - 102 0
Sekretariat
Frau von der Heiden
Tel: +49 (0) 2173 - 102 2021
Fax: +49 (0) 2173 - 102 2029
E-mail: beate.vonderHeiden@lvr.de
Pflegedienstleiter in der Abteilung
Herr Hülsen (Forensik I)
(Sicherheitsfachkraft)
Tel: +49 (0) 2173 - 102 0
Herr Arnold (Forensik II)
Tel: +49 (0) 2173 - 102 0